Gemeinde Miehlen
Die Perle im Rhein-Lahn- Kreis


Grünschnittsammelplatz

Neuer Standort des Grünschnittplatzes

Bitte beachten Sie: Der Grünschnittplatz zieht um!
Ab Freitag, den 02.10.2026, können Sie Ihren Grünschnitt am neuen Standort „Im Längeln 7“  in Miehlen, abgeben. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert.


Der bisherige Standort ist am Samstag, den 26.09.2026, letztmalig geöffnet.


Für die Anlieferung und Entsorgung des Grünschnitts ist eine entsprechende Wertscheckkarte des Abfallwirtschaftszentrums Rhein -Lahn (AWZ) aus dem Abfallkalender vorzulegen.
Wir freuen uns, Ihnen am neuen Standort weiterhin die Möglichkeit zur unkomplizierten Entsorgung Ihres Grünschnitts anbieten zu können. Anliefern dürfen: Nastätten, Miehlen, Oelsberg, Ruppertshofen und Diethardt.
 


Lageplan des Grünschnittsammelplatzes

Die Annahme des Grünschnittes erfolgt kostenfrei für die Einwohner der o.g. Gemeinden und der Stadt Nastätten!


Unsere Öffnungszeiten

Freitag
14:0017:00
Samstag
10:0016:00


Angenommen werden können kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich.

 

Hierzu zählen:

 

  • Baumschnitt
  • Strauchschnitt
  • Heckenschnitt
  • Dazu gehören nicht:
  • Obst- und Gemüseabfälle, Zitrusfrüchte, Kaffeesatz
  • Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), z. B. Baumstämme, Baumstümpfe
  • Wurzeln
  • Schilf(-wurzelstöcke)
  • Abfälle aus Tierhaltung, z. B. Tierstreu, Mist
  • Getreide (auch gebeiztes)
  • Friedhofsabfälle, z. B. Blumentöpfe,  Grablichter, Kerzen, Gestecke mit Plastik oder Stoff
  • Straßenbegleitgrün (außerörtliches)

Insbesondere nicht:

  • Bretter, Möbelholz
  • Balken, Rundhölzer
  • Hackschnitzel, Holzwolle
  • Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune, Gartenmöbel
  • Baumischabfälle, Baustoffe
  • Verpackungen, z. B. Kunststoffsäcke, Folien, Papier
  • Draht, Metalle
  • Styropor, Schaumstoff
  • Tierkadaver
  • Sowie sonstige Abfälle, die Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll und Sondermüll zuzuordnen sind.

Soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, können geringe Mengen der nachfolgenden Materialien auf den Plätzen angenommen werden. Dies ist im Einzelfall vor Ort durch Aushang zu regeln.

  • Rasenschnitt
  • Laub
  • sonstige Gartenabfälle, z. B. Blumen
  • kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste (ohne Verunreinigungen)

Hinweise:
Zum Bündeln können verrottbare Schnüre aus Naturmaterialien verwendet werden. Kleinstückiges Grüngut kann in kompostierbaren Papiersäcken angeliefert werden. Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.

 

Pro Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist die Menge  auf  rund 3 m³ je Anlieferer begrenzt.

 



Annahmebedingungen Grünschnittsammelpaltz
Für Sie zum Download
Annahmebedingungen Grünschnittplätze RLK 2022.pdf (85.54KB)
Annahmebedingungen Grünschnittsammelpaltz
Für Sie zum Download
Annahmebedingungen Grünschnittplätze RLK 2022.pdf (85.54KB)



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